Der Name Freihof reicht zurück bis ins Mittelalter und wir führen unseren Betrieb in seiner ursprünglichen Bedeutung weiter in die Neuzeit hinein. Der Freihof ein Haus oder Hof war und ist eine Stätte, die von Steuern und sonstigen Abgaben befreit und mit eigener Gerichtsbarkeit versehen wurde. Der Besitzer eines Freihofs erhielt diese besonderen Rechte vom Fürstabt St. Gallen zugesprochen, als Auszeichnung für bemerkenswerte Leistungen, wie aufopfernde Kriegsdienste, bedingungslose Loyalität oder sonstige Verdienste.
Das heisst: So herrscht Im und Um den Freihof die wahre Freiheit!